ÜBERSICHT
Erklärung
Organe der Gesellschaft
- Der Vorstand
- Der Aufsichtsrat
Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vergütung des Vorstandes
Vergütung des Aufsichtsrates
Erklärung
Im Mayr-Melnhof Konzern sind die Grundsätze ordentlicher Corporate Governance seit Langem etabliert, mit der Zielsetzung unter Gleichbehandlung aller Aktionäre eine langfristig auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens sicherzustellen. Seit Einführung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Jahr 2002 hat sich die Mayr-Melnhof Karton AG zu dessen Einhaltung freiwillig selbst verpflichtet. Dadurch schaffen wir systematisch umfassende Transparenz entsprechend den modernsten internationalen und europäischen Standards.
Der Kodex wird im Einklang mit den Entwicklungen der nationalen und internationalen Kapitalmarktpraxis kontinuierlich weiterentwickelt und enthält sämtliche relevanten Vorschriften der österreichischen Gesetzgebung sowie darüber hinausgehende international gebräuchliche Regeln und empfohlene Praktiken für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle. Die jeweils aktuelle Fassung des Kodex ist im Internet unter www.corporate-governance.at abrufbar.
Die Umsetzung der Corporate Governance im Geschäftsjahr 2008 wurde auf Basis der letztgültigen Fassung des Kodex von Januar 2009 evaluiert. Die Mayr-Melnhof Karton AG entspricht wie bisher sämtlichen rechtlichen Vorschriften ohne Einschränkung. Die darüber hinausgehenden Empfehlungen des Kodex und Anregungen, die keiner Begründung bei Abweichung bedürfen, wurden nahezu vollständig umgesetzt. In der Berichterstattung über das Jahr 2008 werden bereits die Pflichtangaben gemäß § 243b UGB idF des Unternehmensrechtsänderungsgesetzes, welche erst für Berichte ab Beginn des Jahres 2009 verpflichtend sind, berücksichtigt.
Die Gesellschaft weicht von folgenden C-Regeln („comply or explain“) des Kodex ab und erläutert wie folgt:
Regel 31 Einzelveröffentlichung der Vorstandsvergütungen
Erklärung: Diese Information erscheint uns nicht entscheidungsnützlich und wesentlich.
Regel 51 Einzelveröffentlichung der Aufsichtratsvergütungen
Erklärung: Diese Information erscheint uns nicht entscheidungsnützlich und wesentlich.
ORGANE DER GESELLSCHAFT
Der Vorstand
ANGABEN ZUR ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Kompetenzverteilung im Vorstand
Dr. Wilhelm HÖRMANSEDER CEO
Dr. Oliver SCHUMY CFO
Dr. Andreas BLASCHKE Verkauf, Marketing MM Packaging
Ing. Franz RAPPOLD Verkauf, Marketing MM Karton
Art und Entscheidungsbefugnis der Ausschüsse des Aufsichtsrates
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
Dieser trifft Entscheidungen in Vorstandsangelegenheiten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und nimmt auch die Funktionen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr.
Prüfungsausschuss
Die Entscheidungsbefugnisse ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben.
Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2008 in sechs Sitzungen unter Teilnahme des Vorstandes zusammengekommen und hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Neben der Erörterung der laufenden Geschäftsentwicklung befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit der Umsetzung der Strategie in den einzelnen Segmenten, Akquisitionsprojekten, Investitionsvorhaben und Finanzierungen. Die Effizienz der Tätigkeit im Aufsichtsrat wurde durch die Organisation
sichergestellt.
Tätigkeitsschwerpunkte der Ausschüsse des Aufsichtsrates
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten kam im Jahr 2008 viermal zusammen. Er behandelte Vorstandsangelegenheiten und bereitete die Sitzungen des Aufsichtsrates vor.
Der Prüfungsausschuss kam in zwei Sitzungen seinen gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen nach.
VERGÜTUNG DES VORSTANDES
Die Vergütung des Vorstandes teilt sich in einen Fixbezug und eine proportional dazu hohe variable Komponente, die den Unternehmenserfolg berücksichtigt und sich insbesondere an Jahresergebnis, Cash Earnings und Return on Capital Employed orientiert. Die Auszahlung der variablen Vorstandsvergütung erfolgt jeweils im Folgejahr
ihrer wirtschaftlichen Bezugsbasis.
Die gesamten Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Geschäftsjahr 2008 auf Tsd. EUR 3.736,6. Hiervon entfallen Tsd. EUR 1.368,7 auf fixe und Tsd. EUR 2.367,9 auf variable Gehaltsbestandteile.
Hinsichtlich betrieblicher Altersversorgung besteht der Anspruch auf einen Anteil eines fixen Pensionsbetrags in Abhängigkeit von der Anwartschaftsperiode.
Im Fall der Beendigung der Funktion gelten die gesetzlichen Ansprüche aus dem
Angestelltenverhältnis.
Die Gesellschaft hat eine D&O (Directors-and-Officers)-Versicherung abgeschlossen.
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATES
Die Vergütung des Aufsichtsrates für das laufende Geschäftsjahr wird jeweils durch die entsprechende Hauptversammlung im Folgejahr beschlossen und gelangt danach zur Auszahlung. Die Verteilung der Gesamtvergütung unter den Mitgliedern ist dem Aufsichtsrat überlassen. Darüber hinaus wurden keine weiteren Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder gewährt.
Informationen zur Corporate Governance werden regelmäßig auf der Website des Konzerns unter http://www.mayr-melnhof.com/unternehmen/governance/erklaerung.html veröffentlicht.
