Aktienkurs EUR 75,00 13:50 GMT 09.02.2012

Tätigkeit

Art und Entscheidungsbefugnis der Ausschüsse des Aufsichtsrates

Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
Dieser trifft Entscheidungen in Vorstandsangelegenheiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und nimmt auch die Funktionen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr. Langjährige Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Vergütungspolitik sichern die diesbezügliche Qualität in der Ausschussarbeit.

Prüfungsausschuss
Die Entscheidungsbefugnisse ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben. Langjährige Kenntnisse und Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen und in der Berichterstattung sichern die diesbezügliche Qualität in der Ausschussarbeit.


Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2010 zu sechs Sitzungen unter Teilnahme des Vorstandes zusammengekommen und hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Neben der Erörterung der laufenden Geschäftsentwicklung befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit der Umsetzung der Strategie in den einzelnen Segmenten, Akquisitionsprojekten, Investitionsvorhaben und Finanzierungen. Die Effizienz im Aufsichtsrat wird durch die Organisation seiner Tätigkeit und regelmäßigen Informationsaustausch sichergestellt.


Tätigkeitsschwerpunkte der Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten kam im Jahr 2010 dreimal zusammen. Er behandelte Angelegenheiten in Bezug auf den Vorstand und bereitete die Sitzungen des Aufsichtsrates vor. Für die Umsetzung der Regeln hinsichtlich der Vorstandsvergütung sowie die Überprüfung der zugrundeliegenden Vergütungspolitik wurde Sorge getragen.

In 2010 kam der Prüfungsausschuss seinen gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen in zwei Sitzungen nach.

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben sich bei der Festlegung der Kriterien für die Unabhängigkeit an den Leitlinien des ÖCGK orientiert. Die Kriterien sind unter http://www.mayr-melnhof.com/unternehmen/governance/unabhaengigkeit-
aufsichtsrat.html auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates haben sich hinsichtlich dieser Kriterien als unabhängig erklärt. Dies gilt hiermit auch für die Ausschüsse des Aufsichtsrates.