Der Aufsichtsrat
Dkfm. Michael GRÖLLER
Vorsitzender
Vorsitzender seit 8. Juni 2002
geboren 1941
o. Univ.-Prof. Dr. Romuald BERTL
Stellvertretender Vorsitzender seit 2. März 1994
geboren 1953
Mag. Johannes GOESS-SAURAU
Stellvertretender Vorsitzender seit 7. Mai 2008
Mitglied des Aufsichtsrates seit 18. Mai 2005
geboren 1955
Dr. Nikolaus ANKERSHOFEN
Mitglied des Aufsichtsrates seit 28. April 2010
geboren 1969
Dr. Guido HELD
Mitglied des Aufsichtsrates seit 7. Mai 2008
geboren 1944
Dr. Alexander LEEB
Mitglied des Aufsichtsrates seit 7. Mai 2008
geboren 1959
MMMag. Georg MAYR-MELNHOF
Mitglied des Aufsichtsrates seit 7. Mai 2008
geboren 1968
Dipl.-Ing. Dr. Michael SCHWARZKOPF
Mitglied des Aufsichtsrates seit 29. April 2009
geboren 1961
Hubert ESSER
Mitglied des Aufsichtsrates seit 10. Mai 1995
geboren 1959
Delegierter des Europäischen Betriebsrates von MM Karton
Andreas HEMMER
Mitglied des Aufsichtsrates seit 20. Oktober 2009
geboren 1968
Delegierter des Europäischen Betriebsrates von MM Karton
Gerhard NOVOTNY
Mitglied des Aufsichtsrates seit 10. Mai 1995
geboren 1963
Delegierter der Divisionsvertretung von MM Packaging
Die aktuelle Mandatsdauer sämtlicher vom Kapitalgeber entsandten Mitglieder des
Aufsichtsrates endet mit der 21. Ordentlichen Hauptversammlung in 2015 über das
Geschäftsjahr 2014.
Die Mandate der von der Arbeitnehmervertretung entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind von unbestimmter Dauer.
Aufsichtsratsmitglieder mit weiteren Aufsichtsratsmandaten in börsenotierten Gesellschaften
Dkfm. Michael GRÖLLER
Vorsitzender des Aufsichtsrates, RHI AG, Wien, Österreich
Dr. Michael SCHWARZKOPF
Mitglied des Aufsichtsrates, voestalpine AG, Linz, Österreich
Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben sich bei der Festlegung der Kriterien für die Unabhängigkeit an den Leitlinien des ÖCGK orientiert. Die Kriterien sind unter http://www.mayr-melnhof.com/unternehmen/governance/unabhaengigkeitaufsichtsrat.html auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Hinsichtlich dieser Kriterien haben sich sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates als unabhängig erklärt. Dies gilt somit auch für die Ausschüsse des Aufsichtsrates.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern mit der Gesellschaft
Es bestehen keine derartigen Verträge.
Anteilseigner bzw. Interessenvertretung von Anteil > 10 % an der Mayr-Melnhof Karton AG
Kein Mitglied des Aufsichtsrates hält einen Anteil von mehr als 10 % an der Mayr-Melnhof Karton AG bzw. vertritt eine juristische Person mit mehr als 10 % Anteilsbesitz.
Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und leitenden Stellen
Positionen im Bereich Vorstand, Aufsichtsrat und leitende Stellen werden ausschließlich nach der fachlichen und persönlichen Qualifikation besetzt.
