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Aktienrückkaufprogramm beschlossen
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 Börsengesetz i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG und §§ 1 und 2 der Veröffentlichungsverordnung.
Mit Beschluss der 6. Ordentlichen Hauptversammlung der Mayr- Melnhof Karton AG vom 24.5.2000 wurde die Gesellschaft ermächtigt, für die Dauer von 18 Monaten eigene Aktien im Ausmaß von höchsten 10 von 100 des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie den Durchschnittskurs der jeweils letzten 10 Börsentage nicht überschreiten und die Hälfte dieses Kurses nicht unterschreiten darf. Die Veröffentlich- ung des Beschlusses erfolgte am 20. Juli 2000 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton AG hat am 12. März 2001 den Beschluss gefasst, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft in einer Sitzung am selben Tag zugestimmt.
Angaben zum Rückkaufprogramm:
Dauer: vom 19. März 2001 bis längstens 24. November 2001
Aktiengattung: Inhaber Stammaktien
Beabsichtigtes Volumen: bis höchstens 1.200.000 Stammaktien, d.s. bis zu höchstens 10% des derzeitigen Aktienkapitals
Erwerbspreis: Der Ankaufspreis darf den Durchschnittskurs der jeweils letzten 10 Börsentage nicht überschreiten und die Hälfte dieses Kurses nicht unterschreiten. Erwerbsart: über die Wiener Börse
Erwerbszweck: Stabilisierung des Börsekurses; Auf- bau einer Möglichkeit für den Einsatz eigener Aktien bei Beteiligungskäufen
Hinweis gemäss § 2 Abs. 4 Veröffentlichungsverordnung:
Die Gesellschaft beabsichtigt, die im Rahmen dieses Rückkaufpro- gramms durchgeführten Transaktionen im Internet unter www.mayr-melnhof.com zu veröffentlichen.
