Ad Hoc News Details
Neues Aktienrückkaufprogramm
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 BörseG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG und § § 4 (2) und 5 der Veröffentlichungsverordnung.
Mit Beschluss der 13. ordentlichen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton AG vom 25.04.2007 wurde der Vorstand ermächtigt, für die Dauer von 18 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien zu erwerben, wobei der Anteil der zu erwerbenden Aktien mit 10 % am Grundkapital begrenzt ist und der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie einen Durchschnittskurs der jeweils letzten 10 Börsetage nicht überschreiten und die Hälfte dieses Kurses nicht unterschreiten darf. Dieser Beschluss wurde am 10. Mai 2007 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton AG hat am 22. November 2007 beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss zugestimmt.
Angaben zum Rückkaufprogramm:
Dauer: vom 27. November 2007 bis längstens 25. Oktober 2008
Aktiengattung: Inhaber Stammaktien
Beabsichtigtes Volumen: bis höchstens 2.200.000 Stammaktien - d.s. bis zu höchstens 10% am Grundkapital
Erwerbspreis: Der Erwerbskurs je zu erwerbender Aktie darf den Durchschnittskurs der jeweils letzten 10 Börsetage nicht überschreiten und die Hälfte dieses Kurses nicht unterschreiten.
Erwerbsart: über die Wiener Börse
Erwerbszweck: Kapitalstrukturverbesserungsmaßnahmen
Änderungen sowie die im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen werden gemäß §§ 6 und 7 der Veröffentlichungsverordnung im Internet auf der Website der Mayr-Melnhof Karton AG unter http://www.mayr-melnhof.com veröffentlicht.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mag. Stephan Sweerts-Sporck, Investor Relations
Tel.: +43/ 1 50136 91180, Fax. +43/ 1 50136 91391
Mayr-Melnhof Karton AG, Brahmsplatz 6, A-1041 Wien
e-mail: investor.relations@mm-karton.com
