Vergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrates für das laufende Geschäftsjahr wird jeweils durch die entsprechende Hauptversammlung im Folgejahr beschlossen und gelangt danach zur Auszahlung. Die Verteilung der Gesamtvergütung unter den Mitgliedern ist dem Aufsichtsrat überlassen. Darüber hinaus wurden keine weiteren Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder gewährt.
